Nutzung von eGA Services
Zusätzlich zum Speichern von Gesundheitsdaten können Sie Services aktivieren, die Ihnen z. B. auf Basis Ihrer in der eGA gespeicherten Gesundheitsdaten spezifische Hinweise geben oder weiterführende Informationen bereitstellen. Daneben können Sie Services nutzen, die es Ihnen ermöglichen, Daten von Dritten in Ihre eGA zu übernehmen und zu speichern. Für die Nutzung von Services wird jeweils die Einwilligung für die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten benötigt. Sie können alle Services jederzeit deaktivieren und damit der weiteren Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Je nach Versicherung kann es sein, dass Services nicht zur Verfügung stehen oder dass es Unterschiede in Umfang und Benennung der angebotenen Services gibt.
Services werden bei erstmaliger Nutzung aktiviert. Dabei wird für die zusätzliche Speicherung und Verarbeitung von Daten eine Einwilligung eingeholt, welche für die Laufzeit des Services Gültigkeit hat und erst mit Deaktivierung widerrufen wird. Abweichungen gibt es bei der manuellen Datenübertragung von Dritten. Hier kommt es aufgrund technischer Gegebenheiten dazu, dass der Service nur eine einmalige Datenübertragung ermöglicht und sich die Einwilligung entsprechend nur darauf bezieht.
Alle Services werden direkt am Service selber deaktiviert. Eine Ausnahme bilden die Services zur manuellen Datenübertragung. Da sie nur für einen einmaligen Abruf vorgesehen sind, ist ein separates Deaktivieren nicht notwendig.
Neben Ihren Gesundheitsdaten, die bereits in Ihrer eGA liegen, können für bestimmte Services wie z. B. Impfstatus oder Vorsorgestatus weitere Daten erforderlich sein, um den Service zu aktivieren. Dazu gehören z. B. Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht. Diese zusätzlichen Daten werden bei Aktivierung des jeweiligen Services entweder von Ihrer Versicherung übertragen oder von Ihnen selbst eingegeben und so gespeichert, dass auch weitere Services bei Bedarf darauf zugreifen können. Diese zusätzlichen Daten werden nur so lange gespeichert, bis der entsprechende Service deaktiviert wird. Im Falle einer erneuten Aktivierung werden diese Daten wieder benötigt.
Der eGA-Service „Impfstatus“ liefert Ihnen einen individuellen Status zu Ihrem persönlichen Impfschutz. Dafür werden alle in Ihrer eGA vorhandenen Impfdaten mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) abgeglichen. Zusätzlich werden dafür Geburtsdatum und Geschlecht benötigt. Diese Daten werden je nach Versicherung entweder übertragen oder von Ihnen selbst eingegeben. Der Status wird nicht in Ihrer eGA gespeichert, sondern bei jedem Aufruf erneut ermittelt, um auch neue Daten zu berücksichtigen. Bei Deaktivierung des Services werden alle nicht mehr benötigten Daten, wie z. B. Geburtsdatum und Geschlecht gelöscht, wenn nicht ein weiterer aktiver Service diese Daten benötigt.
Dieser Service ersetzt keinen Arztbesuch, sondern gibt Ihnen lediglich Hinweise. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt über Ihren Impfschutz. Es können nur die Daten ausgewertet werden, die in Ihrer eGA vorhanden sind. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Impfdaten vollständig sind. Unter Umständen kann es bis zu neun Monaten dauern kanndauern, bis die Daten in die eGA übertragen werden. Je nach Versicherung kann es sein, dass dieser Service in Ihrer eGA nicht verfügbar ist.
Der eGA-Service „Vorsorge“ ermöglicht es Ihnen, Ihre bisherigen Vorsorgeuntersuchungen und persönliche Vorsorgeempfehlungen im Überblick zu behalten. Sie können manuell Termine eintragen und sehen, welche Vorsorgetermine von Ihrer Versicherung in die eGA übermittelt wurden. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Funktion „Persönliche Vorsorgeempfehlungen“ zu aktivieren. Basierend auf Alter und Geschlecht werden Ihnen die gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen angezeigt. Die eGA kann aufgrund der Abrechnungsdaten Ihrer Versicherung und Ihrer selbst eingetragenen Termine erkennen, bei welchen Vorsorgeuntersuchungen Sie bereits waren und welche noch empfohlen werden.
Bitte beachten Sie, dass es bis zu neun Monate dauern kann, bis die Daten von Ihrer Versicherung in die eGA übertragen werden.
Der eGA-Service „Medikationsplan“ erlaubt Ihnen die Übernahme Ihres Medikationsplans und Ihrer Medikamente in die eGA. Der Medikationsplan wird gleichzeitig als Dokument in Ihrer eGA gespeichert und kann jederzeit geteilt und exportiert werden.
Der eGA-Service „Arztverzeichnis“ bietet Ihnen einen Überblick über Ihre behandelnden und an Ihrer Behandlung beteiligten Ärzte der letzten vier bis sechs Jahre. Zudem werden Ihnen je nach Arzt erweiterte Informationen wie Sprechzeiten und Kontaktinformationen bereitgestellt. Das Arztverzeichnis wird bei jedem Aufruf erneut geladen und nicht in Ihrer eGA gespeichert. Bitte beachten Sie, dass dieser Service nur genutzt werden kann, wenn Ihre Versicherung die Übertragung von Daten in Ihre eGA unterstützt, da dass Arztverzeichnis aus den Abrechnungsdaten generiert wird. Bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kann es aufgrund der festgelegten Abrechnungszeiträume bis zu neun Monate dauern, bis die Daten in die eGA übertragen werden. Je nach Versicherung kann es sein, dass dieser Service in Ihrer eGA nicht verfügbar ist.
Verschiedene Versicherungen unterstützen die Übernahme der Leistungs- und Abrechnungsdaten in die eGA. Wenn Ihre Versicherung diesen eGA-Service unterstützt, können Sie diese Daten entweder manuell per Einzelabruf oder im sogenannten Abo-Verfahren in Ihre eGA übertragen. Im Einzelabruf werden die jeweils verfügbaren Daten der Versicherung übertragen und mit den bereits vorhandenen Daten in Ihrer eGA abgeglichen, sodass nur die neuen Daten gespeichert werden. Im Abonnement wird dieser Vorgang regelmäßig automatisiert durchgeführt, sodass Sie immer die aktuell verfügbaren Daten auch in Ihrer eGA haben. Im Gegensatz zum Einzelabruf muss der Abo-Service deaktiviert werden, falls Sie die Daten Ihrer Versicherung nicht mehr in Ihrer eGA speichern wollen. Bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kann es aufgrund der festgelegten Abrechnungszeiträume bis zu neun Monate dauern, bis die Daten in die eGA übertragen werden. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) werden nur die Daten übermittelt, die zuvor eingereicht wurden. Je nach Versicherung kann es sein, dass dieser Service in Ihrer eGA nicht verfügbar ist.
Der Service ‘Datenaustausch mit Arzt’ wird in Kürze deaktiviert. Grund dafür ist, dass dieser Service von der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) eingestellt wird, da die ePA (elektronische Patientenakte) für den Austausch von ärztlichen Daten zwischen Arztpraxen und Versicherten zur Verfügung steht.
Falls Sie diesen Service nutzen und sich noch Dokumente in Ihrem KV-Connect-Postfach befinden, übertragen Sie diese bitte vorher in Ihre Akte. Alle gespeicherten Daten inkl. Ihrer KV-Connect-ID werden im Zuge der Einstellung von KV-Connect gelöscht.
Über den eGA-Service „Datenaustausch mit Krankenhäusern“ können Sie im Falle eines Krankenhausaufenthalts Ihren Entlassbrief direkt vom Krankenhaus in Ihre eGA übertragen. Der Entlassbrief enthält alle Informationen für die jeweilige Anschlussversorgung wie Diagnosen, Medikamente und Ansprechpartner. Die Übertragung des Entlassbriefs erfordert momentan zwingend die Versicherungsnummer, deshalb ist dieser Service derzeit nur für gesetzliche Krankenkassen (GKV) verfügbar. Für die Übertragung des Entlassbriefs muss Ihr Krankenhaus diesen eGA-Service unterstützen. Je nach Versicherung kann es sein, dass dieser Service in Ihrer eGA nicht verfügbar ist.